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KI-Hinweis nach EU-KI-Verordnung Art. 50

Diese Plattform erstellt und veröffentlicht Inhalte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI). Konkret:

  • KI-Modell: Anthropic Claude (USA) auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln 2021/914
  • Verarbeitete Daten: Markenbeschreibung, Tonalitäts-Beispiele, hochgeladene Tenant-Dateien, öffentliche Branchen-Signale
  • KI-erzeugte Outputs: Slide-Headlines, Beschreibungstexte, Caption-Vorschläge, Bild-Prompts, Voiceover-Skripte

Gemäß Art. 50 Abs. 1 + Abs. 4 der KI-Verordnung kennzeichnen wir alle von der Plattform veröffentlichten Inhalte mit einem KI-Hinweis:

  • in jeder veröffentlichten Caption (z. B. "🤖 KI-unterstützt / AI-assisted")
  • in Telegram-Benachrichtigungen zur Zyklus-Überprüfung
  • als Banner auf jeder Zyklus-Detail-Seite

Die KI-Kennzeichnung darf nicht entfernt werden. Sie ist verpflichtend bis zur erneuten anwaltlichen Prüfung der konkreten Veröffentlichungs-Pfade.

Wir nutzen die KI NICHT zu folgenden Zwecken:

  • biometrische Klassifizierung von Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b)
  • soziales Scoring (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c)
  • Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen einzelner Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstaben a/b)
  • Predictive Policing (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d)

Menschliche Aufsicht (Art. 14):

Jeder Zyklus durchläuft eine Operator-Prüfung (Approve / Park) bevor er veröffentlicht wird. Es findet keine automatische Veröffentlichung ohne menschlichen Eingriff statt.

Recht auf Erklärung (Art. 22 DSGVO + Art. 14 KI-Verordnung):

Sie haben das Recht, eine Erklärung zur Funktionsweise der KI zu erhalten. Schreiben Sie an contact@bykainsights.com.

Last updated: 2026-06-03

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