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KI-Hinweis nach EU-KI-Verordnung Art. 50

Diese Plattform erstellt Inhalte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI). Konkret:

  • KI-Modell: Anthropic Claude (USA) auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln 2021/914
  • Verarbeitete Daten: Markenbeschreibung, Tonalitäts-Beispiele, hochgeladene Tenant-Dateien, öffentliche Branchen-Signale
  • KI-erzeugte Outputs: Slide-Headlines, Beschreibungstexte, Caption-Vorschläge, Bild-Prompts, Voiceover-Skripte, synthetisierte Sprecherstimme (TTS) und KI-generierte Hintergrundmusik (ACE-Step)

Die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen erfolgt ausschließlich nach menschlicher Prüfung: Die Plattform erzeugt und rendert Inhalte zur Überprüfung; veröffentlicht wird nur, was ein Administrator nach der Prüfung ausdrücklich per Publish-Bestätigung freigibt — nichts wird ohne diese ausdrückliche Freigabe veröffentlicht. Gemäß Art. 50 Abs. 1 + Abs. 4 der KI-Verordnung kennzeichnen wir alle KI-erzeugten Inhalte mit einem KI-Hinweis; diese Kennzeichnungspflicht gilt verbindlich für jeden veröffentlichten Inhalt, ohne Ausnahme:

  • in der Caption jedes veröffentlichten Beitrags (z. B. "KI-unterstützt erstellt · gemäß Art. 50 KI-Verordnung") — der Hinweis wird beim Versand serverseitig aus einer eigenen, nicht editierbaren Quelle angehängt und ist durch ein Fail-Closed-Gate abgesichert, das den Versand stoppt, wenn der Hinweis fehlt
  • als Footer-Badge direkt im gerenderten Video / Bild
  • als dauerhaft sichtbares "KI-assistiert"-Badge in der App
  • auch bei zeitversetzten (geplanten) Veröffentlichungen: geplante Beiträge werden von Entradigm gehalten und laufen beim Versand durch dasselbe Fail-Closed-Gate — die Kennzeichnung kann nicht deaktiviert oder entfernt werden

Die KI-Kennzeichnung darf nicht entfernt werden. Sie ist verpflichtend bis zur erneuten anwaltlichen Prüfung der konkreten Veröffentlichungs-Pfade.

Wir nutzen die KI NICHT zu folgenden Zwecken:

  • biometrische Klassifizierung von Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b)
  • soziales Scoring (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c)
  • Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen einzelner Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstaben a/b)
  • Predictive Policing (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d)

Menschliche Aufsicht (Art. 14):

Jeder Zyklus durchläuft eine Operator-Prüfung (Approve / Park). Kein Inhalt wird jemals ohne vorherige menschliche Prüfung und eine ausdrückliche Publish-Bestätigung eines Administrators veröffentlicht.

Recht auf Erklärung (Art. 22 DSGVO + Art. 14 KI-Verordnung):

Sie haben das Recht, eine Erklärung zur Funktionsweise der KI zu erhalten. Schreiben Sie an contact@bykainsights.com.

Stand: 2026-06-03

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