KI-Hinweis nach EU-KI-Verordnung Art. 50
Diese Plattform erstellt Inhalte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI). Konkret:
- KI-Modell: Anthropic Claude (USA) auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln 2021/914
- Verarbeitete Daten: Markenbeschreibung, Tonalitäts-Beispiele, hochgeladene Tenant-Dateien, öffentliche Branchen-Signale
- KI-erzeugte Outputs: Slide-Headlines, Beschreibungstexte, Caption-Vorschläge, Bild-Prompts, Voiceover-Skripte, synthetisierte Sprecherstimme (TTS) und KI-generierte Hintergrundmusik (ACE-Step)
Die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen erfolgt ausschließlich nach menschlicher Prüfung: Die Plattform erzeugt und rendert Inhalte zur Überprüfung; veröffentlicht wird nur, was ein Administrator nach der Prüfung ausdrücklich per Publish-Bestätigung freigibt — nichts wird ohne diese ausdrückliche Freigabe veröffentlicht. Gemäß Art. 50 Abs. 1 + Abs. 4 der KI-Verordnung kennzeichnen wir alle KI-erzeugten Inhalte mit einem KI-Hinweis; diese Kennzeichnungspflicht gilt verbindlich für jeden veröffentlichten Inhalt, ohne Ausnahme:
- in der Caption jedes veröffentlichten Beitrags (z. B. "KI-unterstützt erstellt · gemäß Art. 50 KI-Verordnung") — der Hinweis wird beim Versand serverseitig aus einer eigenen, nicht editierbaren Quelle angehängt und ist durch ein Fail-Closed-Gate abgesichert, das den Versand stoppt, wenn der Hinweis fehlt
- als Footer-Badge direkt im gerenderten Video / Bild
- als dauerhaft sichtbares "KI-assistiert"-Badge in der App
- auch bei zeitversetzten (geplanten) Veröffentlichungen: geplante Beiträge werden von Entradigm gehalten und laufen beim Versand durch dasselbe Fail-Closed-Gate — die Kennzeichnung kann nicht deaktiviert oder entfernt werden
Die KI-Kennzeichnung darf nicht entfernt werden. Sie ist verpflichtend bis zur erneuten anwaltlichen Prüfung der konkreten Veröffentlichungs-Pfade.
Wir nutzen die KI NICHT zu folgenden Zwecken:
- biometrische Klassifizierung von Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b)
- soziales Scoring (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c)
- Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen einzelner Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstaben a/b)
- Predictive Policing (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d)
Menschliche Aufsicht (Art. 14):
Jeder Zyklus durchläuft eine Operator-Prüfung (Approve / Park). Kein Inhalt wird jemals ohne vorherige menschliche Prüfung und eine ausdrückliche Publish-Bestätigung eines Administrators veröffentlicht.
Recht auf Erklärung (Art. 22 DSGVO + Art. 14 KI-Verordnung):
Sie haben das Recht, eine Erklärung zur Funktionsweise der KI zu erhalten. Schreiben Sie an contact@bykainsights.com.
Stand: 2026-06-03