KI-Hinweis nach EU-KI-Verordnung Art. 50
Diese Plattform erstellt und veröffentlicht Inhalte mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI). Konkret:
- KI-Modell: Anthropic Claude (USA) auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln 2021/914
- Verarbeitete Daten: Markenbeschreibung, Tonalitäts-Beispiele, hochgeladene Tenant-Dateien, öffentliche Branchen-Signale
- KI-erzeugte Outputs: Slide-Headlines, Beschreibungstexte, Caption-Vorschläge, Bild-Prompts, Voiceover-Skripte
Gemäß Art. 50 Abs. 1 + Abs. 4 der KI-Verordnung kennzeichnen wir alle von der Plattform veröffentlichten Inhalte mit einem KI-Hinweis:
- in jeder veröffentlichten Caption (z. B. "🤖 KI-unterstützt / AI-assisted")
- in Telegram-Benachrichtigungen zur Zyklus-Überprüfung
- als Banner auf jeder Zyklus-Detail-Seite
Die KI-Kennzeichnung darf nicht entfernt werden. Sie ist verpflichtend bis zur erneuten anwaltlichen Prüfung der konkreten Veröffentlichungs-Pfade.
Wir nutzen die KI NICHT zu folgenden Zwecken:
- biometrische Klassifizierung von Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b)
- soziales Scoring (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c)
- Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen einzelner Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstaben a/b)
- Predictive Policing (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d)
Menschliche Aufsicht (Art. 14):
Jeder Zyklus durchläuft eine Operator-Prüfung (Approve / Park) bevor er veröffentlicht wird. Es findet keine automatische Veröffentlichung ohne menschlichen Eingriff statt.
Recht auf Erklärung (Art. 22 DSGVO + Art. 14 KI-Verordnung):
Sie haben das Recht, eine Erklärung zur Funktionsweise der KI zu erhalten. Schreiben Sie an contact@bykainsights.com.
Last updated: 2026-06-03